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Deliktsfähigkeit (Privatrecht)

Als Deliktsfähigkeit bezeichnet man im deutschen Recht die Fähigkeit, sich durch eigenes rechtswidriges Verhalten schadenersatzpflichtig zu machen.

IMAGO / blickwinkel

Deliktsfähigkeit. Die Frage, ob jemand deliktsfähig ist, spielt z. B. bei Vandalismus eine Rolle.

 
Abgrenzung von anderen Begriffen
Regelung der Deliktsfähigkeit im deutschen Recht
Deliktsfähigkeit von Minderjährigen
Deliktsfähigkeit von Volljährigen
Haftung von Aufsichtspersonen bei fehlender Deliktsfähigkeit
Haftung einer Person trotz fehlender Deliktsfähigkeit
Regelung der Deliktsfähigkeit im österreichischen Recht
Regelung der Deliktsfähigkeit im schweizerischen Recht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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