Deliktsfähigkeit (Privatrecht)
Als Deliktsfähigkeit bezeichnet man im deutschen Recht die Fähigkeit, sich durch eigenes rechtswidriges Verhalten schadenersatzpflichtig zu machen.
Abgrenzung von anderen Begriffen
Regelung der Deliktsfähigkeit im deutschen Recht
Deliktsfähigkeit von Minderjährigen
Deliktsfähigkeit von Volljährigen
Haftung von Aufsichtspersonen bei fehlender Deliktsfähigkeit
Haftung einer Person trotz fehlender Deliktsfähigkeit
Regelung der Deliktsfähigkeit im österreichischen Recht
Regelung der Deliktsfähigkeit im schweizerischen Recht
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe