Strafrecht

Als Strafrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Verhaltensweisen unter staatliche Strafe stellt und die Voraussetzungen für die Verhängung einer solchen Strafe sowie ihre Form und Schwere regelt.

Neben diesen Regelungen, dem »materiellen Strafrecht«, gehören in einem weiteren Sinn auch das Strafverfahrensrecht und das Strafvollstreckungsrecht zum Strafrecht. Diese Rechtsgebiete werden »formelles Strafrecht« genannt.

Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Sinn des Strafrechts und Zwecke der Strafe

Formen der Strafe

Rechtsquellen

Wesentliche Voraussetzungen der Strafbarkeit

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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