Titel (Recht)
Titel [althochdeutsch titul(o), von lateinisch titulus »Aufschrift«, »Überschrift«] der, -s/-, Recht:
a) Standesbezeichnung: Adelstitel (Adel) können in Deutschland nicht mehr rechtswirksam verliehen werden; vor dem 14. 8. 1919 erworbene Titel gelten als Namensbestandteil. b) Ehrenbezeugung: Titel im Sinn des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957 sind nur Ehrentitel, die der Bundespräsident auf der Grundlage eines entsprechenden
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