Recht
Der mehrstufige Gerichtsaufbau besteht aus dem Obersten Gerichtshof, dem Appellationsgericht, Hochgerichten, Distrikts-, Amts- und sonstigen erstinstanzlichen Gerichten. Die Richter am Obersten Gerichtshof und am Appellationsgerichtshof werden vom Staatspräsidenten ernannt. – Das Rechtssystem ist vor allem beeinflusst von römischem Recht niederländischer Prägung (Roman-Dutch Law), englischem Common Law, islamischem Recht und Gewohnheitsrecht.
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