Umgang mit Raubkunst nach dem Zweiten Weltkrieg
Der Internationale Militärgerichtshof verurteilte 1945 die Raubkunst als »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«. Doch so eindeutig die Beschlagnahmungen im Dritten Reich waren, so schwierig war es nach dem Krieg, gerechte Lösungen für die rechtmäßigen Erben der einst Bestohlenen zu finden.
Rechtslage
Spektakuläre Restitutionen
Der Raubkunst weiter auf der Spur
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg
Quellenangabe