Wahlberechtigte

Das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes beginnt frühestens 15, spätestens 20 Tage nach dem Eintritt der Sedisvakanz und findet unter völligem Abschluss von der Außenwelt statt, früher im Palazzo del Quirinale (Quirinal), seit 1870 im Vatikan. Wahlberechtigt sind die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Konklave. https://brockhaus.de/ecs/julex/article/konklave-katholisches-kirchenrecht/wahlberechtigte (aufgerufen am 2025-09-21), NE GmbH Brockhaus

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