Budgetrecht des Deutschen Bundestags

Das Budgetrecht des Deutschen Bundestags ist das Recht des Deutschen Bundestags, über den Haushalt des Bundes zu entscheiden und zu kontrollieren, ob der Haushalt eingehalten wird.

Das Budgetrecht ist ein Element der Gewaltenteilung. Der Bundestag kann Einfluss auf die Bundesregierung nehmen, indem er sich z. B. weigert, Geld für bestimmte Zwecke zu bewilligen.

Herkunft des Budgetrechts

Rechtsgrundlagen des Bundeshaushalts

Verabschiedung des Haushaltsgesetzes

Kontrollbefugnisse des Bundestags nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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