Budgetrecht des Deutschen Bundestags
Das Budgetrecht des Deutschen Bundestags ist das Recht des Deutschen Bundestags, über den Haushalt des Bundes zu entscheiden und zu kontrollieren, ob der Haushalt eingehalten wird.
Das Budgetrecht ist ein Element der Gewaltenteilung. Der Bundestag kann Einfluss auf die Bundesregierung nehmen, indem er sich z. B. weigert, Geld für bestimmte Zwecke zu bewilligen.
Herkunft des Budgetrechts
Rechtsgrundlagen des Bundeshaushalts
Verabschiedung des Haushaltsgesetzes
Kontrollbefugnisse des Bundestags nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe