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Budgetrecht des Deutschen Bundestags
Herkunft des Budgetrechts
Der Begriff »Budget« [byˈdʒe:] kommt von dem altfranzösischen Wort bougette, das so viel bedeutet wie »Lederbeutel« oder »Geldbeutel«. Im 18. Jahrhundert wurde das daraus abgeleitete Wort budget in England erstmals im heutigen Sinn verwendet.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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