Budgetrecht des Deutschen Bundestags

Verabschiedung des Haushaltsgesetzes

Grundlage des Haushaltsgesetzes ist ein von der Bundesregierung erstellter Haushaltsplan. Der Haushaltsplan wird aufgrund von Vorschlägen erarbeitet, die die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden für ihren jeweiligen Bereich machen. Das Bundesfinanzministerium fasst die Vorschläge der einzelnen Ministerien zu einem Gesamthaushalt zusammen. Dabei berücksichtigt es auch die Schätzung von Sachverständigen über

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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