Kontrollbefugnisse des Bundestags nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes
Wenn das Haushaltsgesetz in Kraft getreten ist, besteht eine rechtsgültige Grundlage für den Bundeshaushalt. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass die Haushaltsvorgaben auch umgesetzt werden. Das Finanzministerium muss deshalb für das vergangene Haushaltsjahr eine Haushaltsrechnung und eine Vermögensrechnung aufstellen. Man spricht hier von »Rechnungslegung«.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe