Budgetrecht des Deutschen Bundestags

Rechtsgrundlagen des Bundeshaushalts

Der Bundestag nimmt sein Budgetrecht wahr, indem er ein Haushaltsgesetz erlässt. Dieses gilt für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise für ein Jahr. Das »Haushaltsjahr« entspricht dabei einem Kalenderjahr, d. h. es läuft vom 1.1. bis zum 31.12. Das Haushaltsgesetz ist ein Gesetz im formellen Sinn, aber kein Gesetz im materiellen

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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