Blutbann (Rechtsgeschichte)

Blutbann, Rechtsgeschichte:

die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod (Hochgericht). Sie stand ursprünglich allein dem deutschen König zu (lateinisch ius regium), wurde aber seit dem 13. Jahrhundert (Statutum in favorem principum, 1231/32) als lehnsmäßig gesichertes Recht der weltlichen Reichsfürsten anerkannt. Im Wege der Bannleihe wurde der Blutbann in weltlichen Territorien vom Landesherrn, in geistlichen

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