Hochgericht
Hochgericht, spätmittelalterliches Gericht, das im Gegensatz zum Niedergericht über Kapitalverbrechen zu urteilen hatte und sowohl Todes- als auch Verstümmelungsstrafen verhängte. Die Hochgerichtsbarkeit wurde vom König durch den Blutbann den Landesherren verliehen (»Blutgericht«). Halsgericht.
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