Statutum in favorem principum

Statutum in favorem principum [lateinisch »Bestimmung zugunsten der Fürsten«],

im 19. Jahrhundert aufgekommene Bezeichnung für ein von König Heinrich (VII.) 1231 erlassenes und von Kaiser Friedrich II. 1232 bestätigtes Privileg, das den weltlichen Fürsten die gleichen Rechte zubilligte wie die Confoederatio cum principibus ecclesiasticis 1220 den geistlichen Fürsten. Beide Reichsgesetze bestätigten den Reichsfürsten in ihren Territorien eine Reihe wichtiger Regalien, u. a. das Münz-, Markt-,

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