Unterschrift (Recht)
Unterschrift, der Namenszug; im Recht der zum Zeichen des Einverständnisses mit dem Inhalt unter eine Urkunde gesetzte, eigenhändig geschriebene Name einer Person. Abkürzungen, wie Paraphen, werden nicht als Unterschriften angesehen. Vornamen oder Pseudonyme sind Unterschriften, wenn sie die Identifizierung der Person erlauben (praktisch bedeutsam z. B. bei Testamenten).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe