Textform

Textform, eine im Zusammenhang mit der verbreiteten Einführung elektronischer Medien neu in das BGB eingefügte Regelung (§ 126 b), die es erlaubt, lesbare Willenserklärungen nicht nur als eigenhändig unterschriebene Schreiben abzugeben. Soweit das Gesetz die Textform vorschreibt, muss die Erklärung in einer lesbaren Form abgegeben (Brief, Faxkopie, Computerfax, E-Mail), die

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