Haftung (Recht)

Haftung, Recht:

Im engeren Sinn bedeutet Haftung, dass das Vermögen einer Person dem Zugriff der Gläubiger unterliegt; Haftung wird durch Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren verwirklicht (Vermögenshaftung im Unterschied zur Haftung des Schuldners mit seiner Person, die nur in Ausnahmefällen verwirklicht wird, § 888 ZPO). Haftung in diesem Sinne besteht in der Regel parallel

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