Beistand (Recht)

Beistand der, -(e)s/...stände,  Recht:

1) bürgerliches Recht: Person (oder Behörde) zur Unterstützung eines Menschen, der zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben sachkundiger Hilfe bedarf. Im Familienrecht wird das Jugendamt auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils Beistand des Kindes für die Aufgaben: Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§§ 1712 ff. BGB). Die freiwillige Beistandschaft ersetzt

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