Strafvollstreckungskammer
Strafvollstreckungskammer, zum 1. 1. 1975 neu geschaffener Spruchkörper beim Landgericht für die im Landgerichtsbezirk bestehenden Vollzugsanstalten. Die Strafvollstreckungskammer ist hauptsächlich für die bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen nötigen, nachträglichen gerichtlichen Entscheidungen (z. B. Widerruf einer Strafaussetzung, Aussetzung des Strafrestes) und für Anträge auf gerichtliche Entscheidung bei Strafvollzugsmaßnahmen zuständig (§§
Informationen zum Artikel
Quellenangabe