Abgeordneter
Der Begriff Abgeordneter bezeichnet das vom Volk gewählte Mitglied eines Parlaments mit besonderer Rechtsstellung (Immunität).
Abgeordneter, das gewählte Mitglied eines Parlaments, in einem weiteren Sinn auch eines kommunalen Vertretungsorgans (Kreistag, Gemeinde- oder Stadtrat). Die Stellung des Abgeordneten ist durch die Verfassungen der jeweiligen Staaten (z. B. Bundestagsabgeordneter: Artikel 38, 46–48 GG) und die Gesetze näher bestimmt; die Stellung von Abgeordneten in Körperschaften inter- oder
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