Strafkammer

Strafkammer, der in Strafsachen entscheidende Spruchkörper beim Landgericht (§§ 73–78 Gerichtsverfassungsgesetz). Strafkammern sind zuständig als Beschwerdegericht u. a. gegen Verfügungen und Entscheidungen des Strafrichters beim Amtsgericht und Entscheidungen der Schöffengerichte, ferner als erkennendes Gericht für die Verhandlung und Entscheidung über 1) die erstinstanzliche Aburteilung von Verbrechen, die nicht zur

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