Spezifikation (Zivilrecht)

Spezifikation [mittellateinisch specificatio »Auflistung«, »Verzeichnis«] die, -/-en, Zivilrecht: Verarbeitung,

die Herstellung einer neuen beweglichen Sache durch Verarbeiten oder Umbilden eines oder mehrerer Stoffe. Unter Umständen wird der Hersteller Eigentümer der Sache, muss dann aber Geldersatz leisten (§ 950 f. BGB). Nach der Rechtsprechung kann vereinbart werden, wer als Hersteller anzusehen ist. – Ähnliche gesetzliche Regelungen enthalten für Österreich

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