Verarbeitung

Ver|arbeitung, wirtschaftlich die Bearbeitung, Umwandlung, Veredelung von wirtschaftlichen Gütern (z. B. Rohstoffen, Zwischenprodukten); im Rechtssinne das Herstellen einer neuen beweglichen Sache durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe (seltener: Spezifikation). Die Verarbeitung (§ 950 BGB) stellt neben der Verbindung und der Vermischung einen Fall der in §§ 946

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