Nacherfüllung (bürgerliches Recht)
Nacherfüllung, bürgerliches Recht:
wesentliches Gewährleistungsrecht des Käufers und des Bestellers beim Werkvertrag, das nicht von einem Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers abhängt. Der Käufer kann nach dem Kauf einer mangelhaften Sache (Gewährleistung) als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439
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