Schatzfund (bürgerliches Recht)

Schatzfund, bürgerliches Recht:

der Fund einer Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz). Der Schatzfund gehört zur Hälfte dem Entdecker, zur Hälfte dem Eigentümer der Sache (z. B. ein Grundstück), in der der Schatz verborgen war (§ 984 BGB). Bei einem Schatzfund im

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