Sondergerichte (Recht)
Sondergerichte, Recht:
im Gerichtsverfassungsrecht auf Gesetz beruhende Gerichte, die eine auf besondere Sachgebiete beschränkte Zuständigkeit haben (Artikel 101 Absatz 2 GG). Von den verfassungsrechtlich verbotenen Ausnahmegerichten unterscheiden sie sich v. a. durch die abstrakt und generell durch Gesetze geregelte Zuständigkeit. Die im Grundgesetz neben den Zivilgerichten aufgeführten Zweige der Gerichtsbarkeit (Verwaltungs-,
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