Kompetenz (Recht)
Kompetenz [lateinisch »das Zusammentreffen«] die, -/-en, Recht:
im Staatsrecht 1) die Zuständigkeit des Bundes (Gesamtstaats) und der Länder (Teilstaaten) zum Erlass von Gesetzen (Gesetzgebungskompetenz). In Deutschland besteht insoweit grundsätzlich eine Kompetenz der Länder, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist; in der Praxis kommen jedoch, anders, als man nach dieser Regelung vermuten könnte, dem Bund mehr Kompetenzen
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