Standrecht

Standrecht, das im Ausnahme-, Belagerungs- oder Kriegszustand nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze bestehende Recht, über Verbrechen und Vergehen bestimmter Art (z. B. Aufruhr, Plünderungen) nicht durch die ordentlichen Straf- oder Kriegsgerichte, sondern in einem abgekürzten gerichtlichen Verfahren durch Standgerichte zu entscheiden und eine dabei verhängte Todesstrafe

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