Ratifikation (Völkerrecht)

Ratifikation [mittellateinisch ratificatio »Bestätigung«] die, -/-en, Ratifizierung, ist die Bestätigung eines völkerrechtlichen Vertrags.

die an den oder die Partner eines völkerrechtlichen Vertrages gerichtete Mitteilung eines Staates, dass er sich als an den Vertrag gebunden betrachtet. Eine Ratifikation ist für das Inkrafttreten des Vertrages nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Dies ist bei Staatsverträgen und sonstigen Abkommen von besonderer Bedeutung der Regelfall. Bilaterale

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