Ausnahmegericht
Ausnahmegericht, Gericht, das nicht generell für ein Sachgebiet, sondern durch individuelle Anordnung für bestimmte Einzelfälle gebildet wird. Ausnahmegerichte sind nach Artikel 101 GG in Deutschland unzulässig (im Gegensatz zu den Sondergerichten für spezielle Zuständigkeitsbereiche wie die Schifffahrtsgerichte).
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