Sicherungsverfahren (Recht)
Sicherungsverfahren, Recht:
das auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu betreibende Verfahren auf selbstständige Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Einweisung in eine psychiatrische Klinik), wenn ein Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann. Für das Sicherungsverfahren (als ein objektives Verfahren) gelten mit Abweichungen sinngemäß die Vorschriften über das Strafverfahren (§§ 413–416
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