Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafrecht)
Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrecht:
die neben oder anstelle der Strafe vorgesehenen Maßnahmen zur Besserung von Rechtsbrechern und zum Schutz der Allgemeinheit vor ihnen. Das StGB kennt sechs unterschiedliche Maßregeln: die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, Maßregelvollzug) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64), die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB, die gemäß § 66 b
Informationen zum Artikel
Quellenangabe