einstweilige Unterbringung

einstweilige Unterbringung, im Strafrecht vorläufige Präventivmaßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten des Täters. Liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass ein Erwachsener eine mit Strafe bedrohte Handlung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, und ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass durch Strafurteil seine Unterbringung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.