einstweilige Anordnung (Recht)

einstweilige Anordnung, Recht:

1) Im Verwaltungsprozessrecht ist die einstweilige Anordnung, wie die einstweilige Verfügung des Zivilprozesses, eine Entscheidung des Gerichts, die vorläufigen Rechtsschutz bezweckt. Der Antrag hierauf ist zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechtes des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.