Ladung (Recht)
Ladung, Recht:
förmliche Aufforderung, vor einer Behörde, insbesondere vor einem Gericht, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen. Im Zivilprozess erfolgt die Ladung stets von Amts wegen durch Zustellung an beide Parteien oder, wenn sie durch Prozessbevollmächtige (besonders Rechtsanwälte) vertreten sind, an diese. Eine Ladung ist nur entbehrlich, wenn der Termin in einer
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