Rechtsbeugung
Rechtsbeugung, Verbrechen, dessen sich ein Richter (Berufs- oder ehrenamtlicher Richter), ein Schiedsrichter oder ein anderer Amtsträger schuldig macht, wenn er bei der Leitung oder Entscheidung einer streitigen Rechtssache vorsätzlich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht verletzt, z. B. durch falsche Rechtsanwendung, Sachverhaltsverfälschung oder Ermessensmissbrauch. Rechtsbeugung wird mit
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