Strafvereitelung
Strafver|eitelung, Straftat, die derjenige begeht, der absichtlich oder wissentlich (z. B. durch Beseitigung von Spuren der Tat) ganz oder teilweise verhindert, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat einer Strafe oder einer Maßnahme unterworfen wird (Verfolgungsvereitelung), oder der die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe
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