Komplott

Komplott [französisch, ursprünglich »Gedränge«] das, -(e)s/-e,

Verabredung zu einer gemeinsamen (strafbaren) Handlung, Verschwörung. Nach § 30 Absatz 2 StGB macht sich strafbar, wer ein Verbrechen verabredet, sich zur Begehung eines solchen bereit erklärt oder das Anerbieten eines anderen zur Begehung eines Verbrechens annimmt (kriminelle Vereinigungen). – Das österreichische StGB bestraft das »verbrecherische Komplott« bei zahlreichen

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