Falschbeurkundung

Falschbe|urkundung, eine inhaltlich unrichtige Beurkundung. Sie ist zu unterscheiden von der Urkundenfälschung. Die Falschbeurkundung (»schriftliche Lüge«) steht als solche nicht allgemein unter Strafe, ist aber oft nach anderen Vorschriften (z. B. als Betrug) strafbar. In einigen Fällen ist sie selbstständig strafbar: Wer vorsätzlich, etwa durch falsche Angaben, bewirkt, dass

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