Brandstiftung (Recht)
Brandstiftung, Recht: gemeingefährliches, mit hohen Strafen bedrohtes Gefährdungsdelikt. Wegen schwerer Brandstiftung wird nach § 306 StGB mit Freiheitsentzug nicht unter einem Jahr bestraft, wer 1) ein Gebäude oder ein Schiff, das als Wohnung von Menschen dient, 2) ein zu gottesdienstlichen Versammlungen bestimmtes Gebäude, 3) eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, und zwar zu einer Zeit, während Menschen sich darin aufzuhalten pflegen, in Brand setzt.
Wenn durch die Brandstiftung ein anderer Mensch in die Gefahr des Todes gebracht wird, wenn der Täter in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder, wenn er das Löschen des Feuers behindert oder erschwert, so kann nach § 306 b StGB wegen besonders schwerer Brandstiftung
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