Privatrecht

Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht

Die genaue Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ist nicht ganz unumstritten. Es gibt dazu in der Rechtswissenschaft verschiedene Theorien. Einig ist man sich darüber, dass das Privatrecht die Beziehungen zwischen Privatpersonen betrifft, während sich das öffentliche Recht mit den Beziehungen zwischen Privatpersonen und dem Staat oder der Verwaltung beschäftigt.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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