Verjährung

Mit der Verjährung verliert eine Person gemäß Privatrecht nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (der Verjährungsfrist) die Möglichkeit, einen Anspruch durchzusetzen.

In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres (31. Dezember), in dem der Anspruch entstanden ist und der oder die Berechtigte davon wusste bzw. hätte wissen müssen. Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt, wenn es keine Spezialregelung gibt, die etwas

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