Privatrecht
Als Privatrecht bezeichnet man den Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt.
Zu den Privatpersonen zählen nicht nur natürliche Personen, also Menschen, sondern auch juristische Personen.
Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht
Zivilrecht (bürgerliches Recht) und andere Teilgebiete des Privatrechts
Teilgebiete des Zivilrechts
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe