Privatrecht

Als Privatrecht bezeichnet man den Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt.

Zu den Privatpersonen zählen nicht nur natürliche Personen, also Menschen, sondern auch juristische Personen.

Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht

Zivilrecht (bürgerliches Recht) und andere Teilgebiete des Privatrechts

Teilgebiete des Zivilrechts

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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