Nutzung (Recht)

Nutzung, Recht:

die Frucht einer Sache oder eines Rechts sowie darüber hinaus die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB), z. B. das Wohnen in einem Haus.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.