Konsolidation (Recht)
Konsolidation [französisch, von lateinisch »Festigung«, »Sicherung des Eigentumsrechts«] die, -/-en, Konsolidierung, Recht:
Eine Konsolidation liegt vor, wenn der Eigentümer einer Sache ein an ihr von dritter Seite bestehendes Recht (z. B. ein Pfandrecht) erwirbt oder der Rechtsinhaber das Eigentum erlangt, sodass das Recht an der Sache und das Eigentum in einer Person zusammenfallen. Bei beweglichen Sachen hat die Konsolidation grundsätzlich ebenso wie
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