Sondernutzung

Sondernutzung, jeder Gebrauch einer öffentlichen Sache, der den Gemeingebrauch übersteigt. Sie bedarf einer besonderen, in der Regel gebührenpflichtigen, Zulassung. Die Sondernutzungserlaubnis gewährt ein subjektives öffentliches Recht. Von großer praktischer Bedeutung ist die Sondernutzung im Straßen- und im Wasserrecht (z. B. Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz hinsichtlich einer bestimmten Nutzung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.