Ausbeute (Recht)

Ausbeute, Recht:

Ertrag, der über die natürlichen Erzeugnisse hinaus aus einer Sache gezogen wird, z. B. die einem Grundstück entnommene Gartenerde, Sand, Lehm im Gegensatz zu Erzeugnissen wie Gras, Getreide (§ 99 BGB). Im früheren Bergrecht der Gewinnanteil beim Kux der bergrechtlichen Gewerkschaft. In Österreich wird die Ausbeute durch das ABGB

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