Nutzungsrecht (bürgerliches Recht)

Nutzungsrecht, bürgerliches Recht:

das Recht, sich in Abhängigkeit von der rechtlichen Ausgestaltung im Einzelnen Sachfrüchte, z. B. Erzeugnisse wie Obst beziehungsweise sogenannte Rechtsfrüchte, z. B. Miete oder Zinsen, aneignen zu können und auch die Sache gebrauchen zu dürfen. Das Nutzungsrecht steht ursprünglich dem Eigentümer einer Sache zu (§ 903 BGB), kann jedoch von

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.