Nutzungsrecht (bürgerliches Recht)
Nutzungsrecht, bürgerliches Recht:
das Recht, sich in Abhängigkeit von der rechtlichen Ausgestaltung im Einzelnen Sachfrüchte, z. B. Erzeugnisse wie Obst beziehungsweise sogenannte Rechtsfrüchte, z. B. Miete oder Zinsen, aneignen zu können und auch die Sache gebrauchen zu dürfen. Das Nutzungsrecht steht ursprünglich dem Eigentümer einer Sache zu (§ 903 BGB), kann jedoch von
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