Deckungskauf (bürgerliches Recht)

Deckungskauf, bürgerliches Recht:

vom Käufer anderweitig vorgenommene Beschaffung einer Ware, die der im Verzug befindliche Verkäufer nicht geliefert hat. Ein möglicher Preisunterschied geht zulasten des Verkäufers. Dem Deckungskauf entspricht der Deckungsverkauf, der anderweitige Absatz der Ware durch den Verkäufer, insbesondere z. B. bei leicht verderblicher Ware.

Quellenangabe

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