Mord im schweizerischen Recht
In der Schweiz wird zwischen Tötung, Mord und Totschlag unterschieden. Eine Tötung ist eine vorsätzliche Tötungshandlung, die nicht unter einen anderen Tötungstatbestand fällt. Mord ist eine vorsätzliche Tötung, bei der der Täter besonders skrupellos handelt und bei der »namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe